Welche rechtliche Stellung hat eine Petition?
Nach Artikel 33 der Bundesverfassung kann jede Person, Petitionen an Behörden richten. Unabhängig davon, ob die Petition schriftlich oder online eingereicht wird, hat sie keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Die Behörde, an die sich die Petition richtet, muss davon Kenntnis nehmen. Sie ist aber nicht verpflichtet, sie zu behandeln oder zu beantworten. Allerdings tun sie das in der Praxis fast immer.
Quelle: https://www.ch.ch/de/politisches-system/politische-rechte/petition#welche-rechtliche-stellung-hat-eine-petition